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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen:;

Mit dem Erwerb der Eintrittskarte unterwirft sich der Erwerber und Eintrittskarteninhaber den nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters.

Rucksäcke und größere Handtaschen können nicht in die Veranstaltungen mitgenommen werden.

Die Veranstalter haben keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der Veranstaltung. Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Aufenthalt bei öffentlichen Tanzveranstaltungen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet.

Jugendliche ab 16 bis 18 Jahren ist der Aufenthalt ohne einen Erziehungsberechtigten längstens bis 24 Uhr gestattet.
Der Veranstalter behält sich vor die Veranstaltung ab 18 Jahre anzusetzen.

Mit dem Erwerb der Eintrittskarte kommen vertragliche Beziehungen grundsätzlich nur zwischen dem Käufer der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande. Der Weiterverkauf der Eintrittskarten an Dritte ist verboten.

Dem Veranstalter steht das Recht zu, aus wichtigem Grund, insbesondere bei Absage des verpflichteten Künstlers, die Veranstaltung terminlich oder örtlich zu verlegen.

Der Veranstalter ist auch befugt, die Veranstaltung aus wichtigem Grund gänzlich abzusagen. Bei Absage der Veranstaltung hat der Käufer das Recht, seine Eintrittskarte zurückzugeben und den Kaufpreis erstattet zu bekommen.

Der Veranstalter ist befugt, das Vorprogramm abzusetzen oder zu ändern. Der Käufer kann wegen der Änderung keine Rückerstattung des Kaufpreises verlangen.

Jeder Besucher ist verpflichtet, sich auf Verlangen der Ordnungskräfte des Veranstalters durch einen gültigen Lichtbildausweis auszuweisen.

Es ist verboten, Speisen und Getränke, pyrotechnische Erzeugnisse, Waffen und gefährliche Gegenstände mitzubringen. Der Veranstalter ist berechtigt, durch seine Ordnungskräfte bei Einlass Leibesvisitation durchzuführen.

Der Besucher nimmt die Parkmöglichkeiten des Veranstalters auf eigene Gefahr in Anspruch. Der Veranstalter übernimmt ferner keine Haftung für Bekleidungsgegenstände.

Der Eintritt ist ausschließlich beim Public Viewing für unter 12 Jährige frei, gegen Vorlage des Ausweises und unter Begleitung eines Erziehungsberechtigten.

 Der Veranstalter leistet auch keinen Schadenersatz für Gegenstände, die während der Veranstaltung verloren gehen oder gestohlen werden.
Bei Nichtbeachtung der Verbote und Hinweise ist der Veranstalter befugt, den Zutritt des Besuchers zu der Veranstaltung zu verweigern und/oder einen Verweis von dem Veranstaltungsgelände anzuordnen. Dies gilt insbesondere bei Teilnahme an gewalttätigen Auseinandersetzungen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Kartenwertes ist ausgeschlossen


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